Antrag auf Veränderung der Mobilitätsrichtlinie für Menschen, die auf Transport durch ein Spezialfahrzeug angewiesen sind

Hiermit beantragen wir, die Behindertenbeauftragten des Bezirks Unterfranken, die Mobilitätsrichtlinie für Menschen mit Behinderung, die ein Spezialfahrzeug zum Transport benötigen, ab dem nächsten Kalenderjahr anzupassen.

Dadurch soll eine vergleichbare Teilhabe-­‐Möglichkeit zu Menschen ohne Bedarf für ein Spezialfahrzeug erzielt werden. Teilhabe am gewohnten Leben muss gewährleistet sein, mit dem Ziel: Die genannten Personen sollen nicht schlechter gestellt sein, als Menschen, die mit einem Taxi befördert werden können. Ebenso sollen sie nicht schlechter gestellt sein, als vor Einführung der neuen Mobilitätsrichtlinie im Januar 2021.